Herzlich Willkommen beim Sachverständigenbüro Hans-Peter Baumann!
Als Schreinermeister von der Handwerkskammer Oberfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Schreinerhandwerk erstelle ich für Sie:
Gerichtlich:
- Gutachten für Amts-, Land- und Oberlandesgerichte
- Selbständige Beweisverfahren für Gerichte
- Gutachterliche Stellungnahmen
Außergerichtlich:
- Privatgutachten
- Schiedsgutachten
- Beweissicherung
für Schreinerarbeiten aller Art wie:
- Einbaumöbel
- Einzelmöbel
- Innenausbau
- Einbauküchen
- Wand und Deckenbekleidungen
- Fußböden aus Parkett, Laminat, Kork und Designböden
- Haustüren (Holz, Kunstoff, Holz-Alu)
- Fenster (Holz, Kunstoff, Holz-Alu)
- Innentüren
- Innenausbau
- Fensterbau
Leistungen und Tätigkeiten
Sachverständiger und Gutachter in allen Fach- und Streitfragen im Schreiner und Tischlerhandwerk im regionalen und überregionalen Bereich.
Was ist ein „öffentlich bestellter und vereidigter“ Sachverständiger?
Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt.
Die Bezeichung „Sachverständiger“ allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Nur die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichung besonders qualifizierter Sachverständiger.
Wozu gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten den hohen Anforderung gerecht wird.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität, um zum Beispiel Streitigkeiten aus fachlicher Unkenntnis zu vermeiden bzw. zu schlichten oder aber berechtigte Beanstandungen fachlich zu belegen. Damit erfüllt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine im Rechts-, und Wirtschaftsleben unverzichtbare Aufgabe.
Erfahren – Kompetent – Unabhängig